Die Gartenfachberatung bedarf eines engen Zusammenwirkens vom Vorstand, Gartenfachberatung und Vereinsmitglied, denn es geht in der Fachberatung darum:
1. Das Kleingartenwesen zu fördern, um es zu erhalten.
2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Satzung, Unterpachtvertrag und Gartenordnung mit dem aktiven Handeln der Gartenfreunde bezüglich der kleingärtnerischen Nutzung in Einklang zu bringen.
3. Die Gartenfreunde mit den Möglichkeiten einer umweltgerechten, naturnahen Gartenbewirtschaftung vertraut zu machen.
4. Die Gartenfreunde zu befähigen, ihre Parzellen nach dem Prinzip guter fachlicher Praxen zu bewirtschaften und die Gemeinschaftsanlagen entsprechend zu pflegen.
In der Regel kommt das neue Mitglied als Laie in den Verein. Einmal, was die gärtnerischen Kenntnisse angeht, insbesondere aber, was die kleingärtnerische Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz betrifft.
Das Mitglied übernimmt aber mit seinem Garten zugleich die Verpflichtung, den Kleingarten im Sinne des Gesetzes und nach den Vorgaben der Gartenordnung zu nutzen. Dazu braucht es fachliche Kenntnisse über Anbau, Düngung, Pflege und vieles andere mehr. Es muss aber auch etwas über seine Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied und Gartenpächter wissen.
Doch woher bekommt es dieses notwendige Wissen?
Gerade bei der Einführung der neuen Mitglieder werden vom Vorstand, inklusive Fachberater, Initiativen und Ideenreichtum erwartet und gefordert. Spätere „Reparaturen“ sind mitunter sehr aufwendig an Mühen und Zeit.
Um regionaler Fachberater oder Kreisfachberater zu werden, muss die jenige Person ein Schulungsprogramm für Gartenfachberater absolvieren. Der Teilnehmer erhält ein Zertifikat über den Abschluss der Weiterbildung.
Das Schulungsprogramm geht über 150 Stunden und wird von der Sächsischen Gartenakademie und dem Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. organisiert. In einem Zeitraum von 2 Jahren müssen diese 150 Stunden in Wochenlehrgängen und Wochenendlehrgängen absolviert werden.
„Mit dieser Fortbildung werden Gartenfachberater zielgerecht für die Beratung der Vereine des Freizeitgartenbaus weitergebildet. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von Kenntnissen zum umweltgerechten Bewirtschaften von Kleingärten und zum sachgerechten Pflanzenschutz.“, so die offizielle Definition.
Sie sollten gärtnerisch interessiert sein und Sie müssen Mitglied in einem Kleingartenverein sein, der zum RVK gehört und damit auch Mitglied im Landesverband Sachsen der Kleingärtner (LSK) ist. Wenn das der Fall ist, können Sie mit Ihrem Vereinsvorstand sprechen, damit dieser Sie beim RVK für die Ausbildung anmeldet. Der RVK meldet Sie dann beim LSK für die Ausbildung an.





Kontakt:
Regionalverband Vogtländischer Kleingärtner e. V.
Fachberater Torsten Grieser / Christian Müller / Danny Eszlari
Liebknechtstraße 84
08523 Plauen
Kontakt:
Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V.
Landesgartenfachberater Jörg Krüger
Loschwitzer Straße 42
01309 Dresden